Vorreiter bei
Rabattverträgen

Dexcel® Pharma
Qualitätsarzneimittel
mit Kostenbewusstsein

Das deutsche Gesundheitssystem ermöglicht allen Menschen eine Behandlung bestehender Erkrankungen auf höchstem therapeutischem Niveau sowie gute Vorsorge- und nachhaltige Rehabilitationsmöglichkeiten. Damit verbunden sind allerdings auch oftmals hohe Kosten.

Eine Möglichkeit, zu große finanzielle Belastungen des Gesundheitssystems zu vermeiden, sind Rabattverträge für Arzneimittel. In diesen Vereinbarungen zwischen Krankenversicherungen und pharmazeutischen Unternehmen wird für einen ganz bestimmten Wirkstoff mit einem oder bis zu drei Anbietern identischer Präparate ein Vertrag geschlossen, in welchem für dessen Laufzeit ein fixer, günstiger Preis garantiert wird.

Gesetzlich verankert sind diese Verträge seit 2007 durch das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ – ein mittlerweile fester Baustein im Gesundheitssystem. Seit diesem Zeitpunkt sind die Apotheken verpflichtet, die Rezepte ihrer Kunden auf Rabattverträge zu prüfen und dem Patienten wirkstoffgleiche, rabattierte Arzneimittel auszuhändigen, sofern der Arzt auf dem Rezept eine Substitution nicht explizit ausgeschlossen hat. Gerade bei oft eingesetzten Wirkstoffen für häufig vorkommende Erkrankungen werden mit diesem Instrument große Einsparungen realisiert. Einsparungen, die Patienten im Hinblick auf moderate Krankenversicherungsbeiträge zugutekommen. Ein weiterer Vorteil für Patienten: Krankenkassen können ihren Versicherten die Zuzahlungen für rabattierte Arzneimittel ganz oder teilweise erlassen.

Bei den in der Regel auf zwei Jahre abgeschlossenen Rabattverträgen geht es allerdings um mehr als nur um den Preis von Arzneimitteln. Für die Krankenversicherungen ist es daneben überaus wichtig, Anbieter zu wählen, die sich im Hinblick auf Qualität und Sicherheit der Medikamente sowie in Bezug auf Vertrauenswürdigkeit und Lieferfähigkeit bewährt haben.

Dexcel® Pharma hat sich in Deutschland als eines der ersten Unternehmen für diese Rabattverträge eingesetzt und ist mit Krankenversicherungen in Verhandlung getreten. Mit Erfolg: Dexcel® Pharma ist seit Beginn dieses Systems in vielen relevanten Wirkstoffen ein zuverlässiger Partner großer Krankenversicherungen und ein vertrauter Name für viele Patienten.

Rabattverträge in der Praxis - ein Beispiel Diagnostiziert der Hausarzt eine Hypertonie, also Bluthochdruck, erhält man als Patient in erster Linie wertvolle Ratschläge zu Ernährung und Bewegung, zum anderen wird aber unter Umständen auch ein Medikament zur Senkung des Blutdrucks verordnet. Das Rezept für das Arzneimittel ist in der Apotheke einzulösen und folgende Fälle sind dabei möglich:

  1. Der Arzt verschreibt das Medikament nur als Wirkstoff, ohne Angabe eines spezifischen Präparates, ohne Angabe eines konkreten Anbieters.
    Der Patient erhält in der Apotheke das Arzneimittel von dem Unternehmen, mit dem seine Krankenversicherung einen Rabattvertrag ausgehandelt hat.
    Wenn der Patient auf einem Präparat eines anderen Herstellers besteht, so hat er letztlich die Mehrkosten (die über den Preis das Medikamentes, für das ein Rabattvertrag besteht, hinausgehen) sowie die Verwaltungskosten der Krankenkasse selbst zu tragen.
  2. Der Arzt verschreibt ein Medikament eines konkreten Herstellers.
    1. Der Hersteller hat einen Rabattvertrag für das Präparat mit der Krankenversicherung des Patienten abgeschlossen.
      Der Patient erhält in der Apotheke genau das verschriebene Präparat.
    2. Der Hersteller hat für das Arzneimittel keinen Rabattvertrag mit der Krankenversicherung des Patienten abgeschlossen.
      Der Apotheker ist verpflichtet, dem Patienten das Präparat des Herstellers zu geben, mit dem die Krankenversicherung des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Arzt einen Austausch durch ein Präparat, das in Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform dem verordneten Medikament gleich ist, gestattet hat. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann der Arzt einen solchen Austausch untersagen – dazu muss das „Aut Idem“-Kästchen auf der linken Seite des Rezeptes angekreuzt werden.
      Wenn der Patient auf einem Präparat eines anderen Herstellers besteht, so hat er letztlich die Mehrkosten (die über den Preis das Medikamentes, mit dem ein Rabattvertrag besteht, hinausgehen) sowie die Verwaltungskosten der Krankenkasse selbst zu tragen.

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